(Stradner, taxlex 3/2012, S. 105)
Die Autorin behandelt die Thematik, dass Unternehmen, die sowohl umsatzsteuerpflichtige als auch unecht umsatzsteuerbefreite Umsätze tätigen, die Vorsteuerbeträge in abziehbare und nicht abziehbare Vorsteuerbeträge aufzuteilen haben. Die Wahl der Aufteilungsmethode ist dem Unternehmen freigestellt, sie muss allerdings zu einem möglichst sachgerechten Ergebnis führen.