(Ludwig, SWK 9/2012, S. 500)
In der Praxis wurde im Allgemeinen iZm ungerechtfertigten NoVA-Vergütungen die Nachforderung mittels eines (neuerlichen) Festsetzungsbescheids erledigt. Gleichzeitig erfolgte eine Belastung des Vorsolls am Abgabenkonto. Nach dem VwGH-Erkenntnis vom 29. 9. 2011, 2011/16/0128, entspricht eine derartige Vorgangsweise nicht der Rechtslage.