(Bendlinger, SWI 3/2012, S. 101)
Bendlinger analysiert die Entscheidung des norwegischen Obersten Gerichtshofs mit Blick auf die österreichische Verwaltungspraxis und mögliche Konsequenzen bei der Bestimmung, ob durch einen Kommissionär eine Betriebsstätte des Geschäftsherrn begründet würde. Im Urteil würden strenge Kriterien an den Bestand einer Vertreterbetriebsstätte angelegt.