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Bescheidaufhebung durch die Berufungsbehörde, keine Bindung an darin dargelegte Rechtsanschauung

JudikaturÖStZ 2011/357ÖStZ 2011, 235 Heft 9 v. 2.5.2011

BAO § 300

VwGH 23. 9. 2010, 2010/15/0108 (ebenso 2010/15/0038)

Wurde eine Berufungsentscheidung von der Berufungsbehörde (im Beschwerdefall nach Erhebung einer Amtsbeschwerde gem § 292 BAO) gem § 300 Abs 1 lit a BAO aufgehoben, besteht für die im Berufungsverfahren nunmehr von der Berufungsbehörde neuerlich zu treffende Entscheidung keine Bindung an die im Aufhebungsbescheid dargelegte Rechtsauffassung (und somit insoweit auch keine Rechtsverletzungsmöglichkeit durch den Aufhebungsbescheid für den Beschwerdeführer).

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