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Berücksichtigung der tatsächlichen Lebenshaltungskosten bei der Bemessung der Familienbeihilfe

SteuerrechtDr. Franz Philipp/Dr. Christian LenneisÖStZ 2011/318ÖStZ 2011, 203 Heft 8 v. 14.4.2011

Finanzstaatssekretär Dr. Reinhold Lopatka hat im Frühjahr vergangenen Jahres den Vorschlag gemacht, die Bemessung der Familienbeihilfe künftig an die Lebenshaltungskosten am Aufenthaltsort des Kindes und damit an die Kaufkraftparitäten zwischen den Mitgliedstaaten zu knüpfen. Nachdem Heinrich Treer als langjähriger Leiter der Lohnsteuerabteilung stets enge Berührungspunkte zum Familienbeihilfenrecht und dessen Fortentwicklung hatte, soll der vorliegende Beitrag einen Überblick über die rechtlichen Fragen im Zusammenhang einer solchen möglichen Neuordnung geben.

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