(Hilber, ecolex 1/2011, S. 73)
Mit dem BBKG 2010 wurde durch § 82a im EStG 1988 eine weitere Haftungsregelung iZm der Erbringung von Bauleistungen durch Subunternehmen eingeführt. Hilber setzt sich - ausgehend von der verwandten Haftungsregelung im ASVG - näher mit der neuen Regelung auseinander, die er zur Vermeidung von Steuerbetrug als sinnvolle ergänzende Maßnahme ansieht.