(Mayr, RdW 2011/50, S. 52)
Das BBG 2011 schränkt den Abzug von Fremdfinanzierungszinsen für Beteiligungsanschaffungen ein: Wie bei der Gruppenbesteuerung hinsichtlich der Firmenwertabschreibung wird eine Konzernschranke eingezogen. Damit reagiere der Gesetzgeber auf unerwünschte Gestaltungen in der Praxis.