(Plott, ÖStZ 2011/10, S. 18)
Im BBG 2011 ist eine bedeutende Änderung des § 11 Abs 1 Z 4 KStG enthalten. Im Wesentlichen sollen Zinsen iZm dem Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die von konzernzugehörigen Unternehmen oder dem beherrschenden Gesellschafter erworben werden, ab Wirtschaftsjahren, die nach dem 31. 12. 2010 beginnen, nicht mehr abzugsfähig sein.