Die vom Parlament im Herbst 2008 beschlossene Ausweitung der steuerlichen Überstundenbegünstigung (§ 68 Abs 2 EStG idF BGBl I 2008/133) führt zu einem beträchtlichen Einnahmenausfall (etwa 100 M € p.a.), hat negative Verteilungseffekte und keine erkennbaren Vorteile. Da dies auch für die Regelung insgesamt gilt, sollte nicht nur diese Maßnahme zurückgenommen, sondern der ganze Absatz gestrichen werden.