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Einkünftezurechnung bei Zwischenschaltung von (Basis-)Gesellschaften, Beratungsleistungen (höchstpersönliche), "Durchgriff" auf die dahinter stehende natürliche Person

JudikaturÖStZ 2011/205ÖStZ 2011, 119 Heft 5 v. 4.3.2011

EStG 1988: § 2 Abs 1 (BAO: §§ 21, 22)

VwGH 15. 12. 2010, 2008/13/0012

Bei der Einkünftezurechnung kommt es auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte an (und nicht auf eine allenfalls nach § 24 BAO zu lösende Zurechnung von Wirtschaftsgütern oder - wie im Bereich des Missbrauchs nach § 22 BAO - auf das Vorliegen eventueller außersteuerlicher Gründe für eine vorgenommene Gestaltung). Fallbezogen ist nur entscheidend, wer wirtschaftlich betrachtet als "Träger" der zu beurteilenden Tätigkeit anzusehen ist.

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