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Beginn und Dauer bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und das Qualitätsmerkmal "neu" bei Fahrzeugen

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Kammerumlage, Energieabgaben, Flugabgabe, StabilitätsabgabeÖStZ 2011/200ÖStZ 2011, 118 Heft 5 v. 4.3.2011

(Beiser, RdW 2011/53, S. 56)

Der EuGH klärte mit Urteil vom 18. 11. 2010, Rs C-84/09 , die Relevanz von Beginn und Dauer einer Warenbewegung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Erwerben und für das Qualitätsmerkmal "neu" bei Fahrzeugen. Die Auffassung des EuGH fördert nach Ansicht Beisers die Rechtssicherheit und Praktikabilität.

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