(Beiser, RdW 2011/53, S. 56)
Der EuGH klärte mit Urteil vom 18. 11. 2010, Rs C-84/09 , die Relevanz von Beginn und Dauer einer Warenbewegung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Erwerben und für das Qualitätsmerkmal "neu" bei Fahrzeugen. Die Auffassung des EuGH fördert nach Ansicht Beisers die Rechtssicherheit und Praktikabilität.