(Wiesinger, SWK 3/2011, S 86)
Seit 1. 10. 2002 sieht § 19 Abs 1a UStG einen Übergang der Umsatzsteuerschuld bei der Erbringung von Bauleistungen an bestimmte Leistungsempfänger vor. Diese Bestimmung wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 auf bestimmte Reinigungstätigkeiten ausgedehnt.