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Reinigung von Bauwerken - Übergang der Umsatzsteuerschuld

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Kammerumlage, Energieabgaben, Flugabgabe, StabilitätsabgabeÖStZ 2011/196ÖStZ 2011, 118 Heft 5 v. 4.3.2011

(Wiesinger, SWK 3/2011, S 86)

Seit 1. 10. 2002 sieht § 19 Abs 1a UStG einen Übergang der Umsatzsteuerschuld bei der Erbringung von Bauleistungen an bestimmte Leistungsempfänger vor. Diese Bestimmung wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 auf bestimmte Reinigungstätigkeiten ausgedehnt.

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