(Langheinrich/Ryda, FJ 1/2011, S. 9)
Im zweiten Teil des Artikels werden die Beweismittel der BAO im Einzelnen dargestellt (Urkunden, Zeugen und Sachverständige einschließlich der Abgrenzung zwischen diesen beiden Gruppen, Augenschein und sonstige Beweismittel). Abschließend wird auf die Beweiswürdigung durch die Abgabenbehörden eingegangen.