(Hilber, ecolex 1/2011, S. 71)
Im Rahmen der FinStrG-Novelle 2010 wurde eine neue Möglichkeit zur Vermeidung eines Strafverfahrens eingeführt. Ob der neue § 30a FinStrG hält, was sich der Fiskus erwartet, bleibe abzuwarten. Für die StPfl und steuerlichen Vertreter bringe diese Bestimmung jedoch auch Unannehmlichkeiten mit sich.