1. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl I 2010/111 vom 30. 12. 2010, wurde als Artikel 75 das Normverbrauchsabgabegesetz 1991 geändert, wobei der Malus für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß über 180 g/km erhöht wurde. Die Änderung ist auf Vorgänge nach dem 28. 2. 2011 anzuwenden.
Der mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 neu eingefügte § 6a Abs 1 Z 2a NoVAG lautet wie folgt: