vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Außergewöhnliche Belastung, Grundstücksumwidmung wegen Hochwasser berührt nicht Einkommenssphäre

JudikaturÖStZ 2011/159ÖStZ 2011, 91 Heft 4 v. 21.2.2011

EStG 1988: § 34 Abs 1 und 6

VwGH 22. 3. 2010, 2010/15/0005

Die Entwertung eines als Bauplatz gewidmeten Grundstücks durch Rückwidmung infolge der Hochwasserkatastrophe 2002 in Grünland stellt einen nicht die Einkommenssphäre betreffenden Vermögensschaden dar, der damit nicht im Rahmen des § 34 EStG als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden kann. Der Eintritt eines Vermögenschadens bildet auch nach der Bestimmung des § 34 Abs 6 EStG, nach der erst die Kosten zur Beseitigung des Vermögensschadens - im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten - steuerlich abgesetzt werden können, keine außergewöhnliche Belastung. Für eine Berücksichtigung fiktiver Ersatzbeschaffungskosten bietet die Bestimmung des § 34 EStG ebenfalls keine Rechtsgrundlage, weil es insofern gerade nicht zu einer tatsächlichen Belastung des Einkommens und damit einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen kommt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!