(Gloser/Goertz, ecolex 12/2010, S. 1126)
Aufgrund einer Änderung im Ärztegesetz (sa den zuvor angeführten Artikel) steht nunmehr auch den Ärzten die Möglichkeit der Ausübung ihrer Tätigkeit in der Form einer GmbH offen. Die Autoren gehen auf verschiedene ärztespezifische steuerrechtliche Themen näher ein.