(Mayr, RdW 2010/810, S. 806)
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Das BBG 2011-2014 sieht für Privatstiftungen neben der Anhebung der Zwischensteuer von 12,5 % auf 25 % auch die Einschränkung der Steuerfreiheit von Immobilienveräußerungen vor. Auf Basis der Regierungsvorlage beleuchtet Mayr die steuerlichen Einschränkungen für die Veräußerung von Immobilien durch Privatstiftungen.