(Nowotny, RdW 2010/756, S. 747)
Zwei OGH-Entscheidungen hatten Privatstiftungen, deren Organmitglieder sowie Berater in Verwirrung gebracht (siehe RdW 2009/797, S. 834). Wer gehofft habe, dass der Gesetzgeber hier bei Gelegenheit klärend eingreife, sei enttäuscht, wie die in einem Ministerialentwurf zur Diskussion gestellten Regelungen in Art 14 des BBG-Justiz 2011-2013 zeigten.