(Enengel/Haingartner, SWK 36/2010, S 1039)
Bei Land- und Forstwirten mit Christbaumkulturen wird im Einheitswert ein Zuschlag angesetzt. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Christbäumen sind grundsätzlich bei pauschalierten Land- und Forstwirten durch die Pauschalierung abgegolten. Die Autoren untersuchen die Frage der Abgrenzung zum Gewerbebetrieb.