Die Auswirkungen der Entscheidung des EuGH vom 22. 12. 2010, C-433/09 , Kommission/Österreich, ÖStZ 2011/3, für die Umsatzbesteuerung bei Lieferung und innergemeinschaftlichem Erwerb von Kraftfahrzeugen hat das BMF bereits am 10. 1. 2011 mitgeteilt (siehe ÖStZ 2011/4). Zur Gewährleistung einer gleichmäßigen Besteuerung im Rahmen der Erhebung der Normverbrauchsabgabe wird von der zuständigen Fachabteilung nunmehr folgende Rechtsauffassung vertreten: