(König, RdW 2010/757, S. 749)
Sanierungskonzepte, die der Schuldner vorgelegt hat, können auch bei schon eingetretener Insolvenz unter bestimmten Umständen den Anfechtungsgegner entlasten. Im Artikel wird auf die Frage eingegangen, inwieweit dazu aufgrund des neu gefassten § 31 Abs 1 Z 3 IO eine Prüfung vorgenommen werden muss und wie sorgfältig das Sanierungskonzept zu evaluieren ist.