Aus der Vorsteuerausschlussbestimmung des § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG kann nicht geschlossen werden, dass die Nutzung eines im Ausland mit Vorsteuerabzug geleasten Kraftfahrzeugs eine Privatnutzung iSd § 3a Abs 1a Z 1 UStG darstellt. Die Eigenverbrauchsbesteuerung des PKW-Auslandsleasings war daher für den Zeitraum 1. 1. 2004 bis 31. 12. 2009 auch nicht durch die Bestimmung des § 3a Abs 1a Z 1 UStG gedeckt. VwGH 25. 11. 2010, 2007/15/0274.