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Die Namensaktie als neues Standardinstrument des Aktienrechts

ArtikelrundschauGesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rech-nungslegungÖStZ 2011/1096ÖStZ 2011, 607 Heft 24 v. 22.12.2011

(Eigner/Gall, ecolex 10/2011, S. 920)

Am 27. 7. 2011 wurde das GesRÄG 2011 im BGBl veröffentlicht. In dieses Gesetz wurde auch der vormalige Entwurf zum "Namensaktien-Umstellungsgesetz" mit geringfügigen Änderungen integriert. Als wesentlichste Neuerung verpflichtet die Novelle nicht börsennotierte Aktiengesellschaften zur Umstellung auf Namensaktien, womit sich der Beitrag beschäftigt.

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