(Eigner/Gall, ecolex 10/2011, S. 920)
Am 27. 7. 2011 wurde das GesRÄG 2011 im BGBl veröffentlicht. In dieses Gesetz wurde auch der vormalige Entwurf zum "Namensaktien-Umstellungsgesetz" mit geringfügigen Änderungen integriert. Als wesentlichste Neuerung verpflichtet die Novelle nicht börsennotierte Aktiengesellschaften zur Umstellung auf Namensaktien, womit sich der Beitrag beschäftigt.