(Geiger, SWK 29/2011, W 131)
Mit der Übertragung eines Unternehmens sind spezielle Rechtsfolgen für Verträge und die Haftung für Verbindlichkeiten vorgesehen. Kommt es zu einer Rückabwicklung, stellt sich die Frage, wie mit den bereits eingetretenen Rechtsfolgen der Unternehmensübertragung umzugehen ist. Die Autorin beleuchtet die Problematik aus der Sicht des Erwerbers und aus jener des Veräußerers.