(Lehner, taxlex 10/2011, S. 358)
Körperschaften konnten gem § 11 Abs 1 Z 4 KStG ab 2005 Zinsen aus dem Erwerb von Kapitalanteilen sofort und ohne Beschränkung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Dieser Zinsabzug gilt ab 2011 nicht mehr für Kapitalanteile, die von einem konzernzugehörigen Unternehmen erworben wurden. Lehner stellt neun grundlegende Fragen zu dieser Bestimmung und beantwortet sie praxisrelevant.