(Röster, SWK 30/2011, S 986)
Der UFS Wien hatte in einer kürzlich ergangenen Entscheidung das Kriterium "dauernd getrennt leben" bei aufrechter Ehe zu beurteilen. Dabei stellte er klar, dass auch die Trennung aufgrund der (nicht nur vorübergehenden) Unterbringung eines (Ehe-)Partners in einem Pflegeheim entgegen Rz 780 LStR zum Anspruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrag führen kann.