(Wolf, SWK 29/2011, S 961)
Mit dem AbgÄG 2011 wurde der Kreis der steuerbegünstigten Empfänger ausgedehnt. Wenn eine Spendenorganisation alle strengen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und mindestens drei Jahre besteht, ist ab dem Kalenderjahr 2012 Steuersparen mittels Spenden an einen erweiterten Kreis begünstigter Organisationen möglich.