(Schrottmeyer, ÖStZ 2011/862, S. 493)
Beauftragen einkommensteuerpflichtige Personen ihren Berater mit der Erstellung einer Selbstanzeige nach § 29 FinStrG aufgrund eines Finanzvergehens, ist zu klären, ob die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten das Einkommen mindern. Schrottmeyer untersucht, inwieweit diese Beträge Betriebsausgaben/Werbungskosten, Sonderausgaben bzw außergewöhnliche Belastungen darstellen können.