(Vondrak, ecolex 10/2011, S. 950)
Der VwGH bestätigte die Ansicht des UFS, dass trotz Zwischenschaltung eines Treuhänders bei Erwerb sämtlicher Anteile an einer Gesellschaft, die eine Liegenschaft hält, GrESt anfällt. Das BMF hat daraufhin seine Rechtsansicht zu diesem Erk in einem Erlass veröffentlicht, auf den im Kurzartikel hingewiesen wird.