(Malainer/Staribacher, ÖStZ 2011/863, S. 498)
Halterschafts- und Nutzungsverträge über Luftfahrzeuge seien keine Bestand- oder sonstigen Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit gegen einen bestimmten Preis erhält, wenn das dienstleistungsvertragliche Erscheinungsbild überwiege. In diesem Fall sei die Errichtung einer Urkunde auch nicht gebührenpflichtig.