(Haslinger, FJ 10/2011, S. 327)
Zum 1. 1. 2011 wurde das Reverse Charge System auf die Reinigung von Bauwerken ausgeweitet. Überdies wurde eine Auftraggeberhaftung als Maßnahme gegen die Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen und lohnabhängigen Abgaben geschaffen. Haslinger setzt sich mit beiden Bereichen eingehend auseinander.