(Malainer/Staribacher, SWK 28/2011, S 954)
Die Abgabenbehörden verweigerten den Vorsteuerabzug sowie die Inanspruchnahme einer Investitionszuwachsprämie. Erst der VwGH qualifizierte die verfahrensgegenständlichen Fahrzeuge als Rennautos, deren Verwendungszweck nicht in der für PKW üblichen Personenbeförderung auf Straßen liegt, sondern im Einsatz im Motorsport.