(Blazina, taxlex 10/2011, S. 354)
Bei Sachverhaltselementen, die ihre Wurzeln im Ausland haben, besteht für den StPfl eine erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweismittelbeschaffungspflicht. Wird dieser nicht bzw nur ungenügend entsprochen, kann die Abgabenbehörde geltend gemachte Betriebsausgaben aberkennen.