(Beiser, RdW 2011/709, S. 691)
Personengesellschaften (PG) werden international unterschiedlich besteuert: Einige Staaten besteuern im Durchgriff die Gesellschafter, andere qualifizieren die Gesellschaft als Ertragsteuersubjekt. Der Autor geht den Fragen nach, wem die Einkünfte aus einer PG zuzurechnen sind, wenn Ansässigkeitsstaat und Quellenstaat die Steuersubjektqualität unterschiedlich beurteilen.