(Nowotny/Wolfahrt, RWZ 2011/75, S. 290)
Mit der Novelle zum GleichbehandlungsG soll die nachhaltige Abschaffung diskriminierender Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern auf dem österr Arbeitsmarkt erreicht werden. Eine für die Unternehmenspraxis wichtige Änderung betrifft den Bericht über das Einkommen der in einem Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung beschäftigten Arbeitnehmer.