(Stadler, RdW 2011/695, S. 668)
Mit dem LSDB-G wurden auch Strafbestimmungen geschaffen, um die "korrekte Entlohnung" von in Ö beschäftigten Arbeitnehmern zu sichern. Nach Ansicht der Autorin ermöglichen die Sanktionen ein Vorgehen gegen Lohndumping, erforderlich sei aber die gesetzliche Erweiterung der Verwaltungsstrafbarkeit der Unterentlohnung vom Grundlohn auf das Entgelt.