vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gebührenbefreiung für Neugründer

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2011/1010ÖStZ 2011, 566 Heft 23 v. 12.12.2011

Die Gerichtsgebühr für einen Firmenbuchauszug (TP 10 Z III GGG) ist nach Rz 28 NeuFöR zu § 1 Z 3 NeuFöG nicht befreit, es sei denn, dieser ist für die Eintragung in das Gewerberegister zwingend erforderlich (vgl § 339 Abs 3 GewO). Falls der Anmelder den Firmenbuchauszug bei der Gewerbebehörde gem § 365g GewO einholt, greift laut aktueller BMF-Info die Befreiung des § 1 Z 1 NeuFöG:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!