(Obermann, SWK 25/2011, S 867)
Das AbgÄG 2011 sieht aufgrund der zeitlichen Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Kapitalvermögensbesteuerung eine teilweise Verlängerung der bisher einjährigen einkommensteuerlichen Spekulationsfrist für bestimmte Kapitalanlagen im Privatvermögen vor. Die neu gefassten Übergangsbestimmungen des AbgÄG 2011 würden zu erneutem Interpretationsbedarf führen.