(Renner, SWK 25/2011, S 865)
Die Frage, ob ein Mobiltelefon der Luxusklasse unter dem Aspekt der Angemessenheit eine Betriebsausgabe darstellen kann, wurde für das deutsche Einkommensteuerrecht verneint. Fraglich sei, ob die Angemessenheitsgrenze nach ö Steuerrecht auch auf andere Aufwendungen ausgedehnt werden kann. Der UFS hat dies für eine Luxusfüllfeder der Marke "Montblanc" verneint, bei einer Luxushandtasche hingegen angenommen.