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Luxushandy als Betriebsausgabe?

ArtikelrundschauEinkommensteuer (allgemein)ÖStZ 2011/960ÖStZ 2011, 555 Heft 22 v. 25.11.2011

(Renner, SWK 25/2011, S 865)

Die Frage, ob ein Mobiltelefon der Luxusklasse unter dem Aspekt der Angemessenheit eine Betriebsausgabe darstellen kann, wurde für das deutsche Einkommensteuerrecht verneint. Fraglich sei, ob die Angemessenheitsgrenze nach ö Steuerrecht auch auf andere Aufwendungen ausgedehnt werden kann. Der UFS hat dies für eine Luxusfüllfeder der Marke "Montblanc" verneint, bei einer Luxushandtasche hingegen angenommen.

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