(Eypeltauer, ecolex 9/2011, S. 844)
Der OGH hat in seiner E vom 28. 2. 2011, 9 ObA 121/10z, die Einbeziehung des geldwerten Vorteils von Essensmarken in die Entgeltfortzahlung und in die Abfertigung verneint. Diese Ansicht wird vom Autor einer kritischen Prüfung unterzogen.