(Jilch, ÖStZ 2011/776, S. 446)
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Der VfGH hat am 2. 3. 2011 eine Gesetzesprüfung betreffend § 26 Abs 1 und 1a GGG beschlossen. Das System der Einheitsbewertung sollte als Grundlage weder für die Eintragungsgebühr noch für die Grunderwerbsteuer zurückgedrängt bzw leichtfertig verworfen werden, zumal sich nicht wirklich brauchbare Alternativen abzeichneten.