(Gaedke, SWK 25/2011, S 872)
Mayr vertritt unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 17. 2. 2011, V R 39/09, die Auffassung, dass für die Steuerschuld kraft Rechnungslegung das Ausstellen einer Rechnung, die alle Merkmale des § 11 Abs 1 UStG 1994 enthält, nicht erforderlich ist. Dem sei aus mehreren Gründen zu widersprechen.