(Schuster, SWK 25/2011, T 141)
Golden Handshakes sollen unter bestimmten Umständen nicht mehr begünstigt versteuert werden können und bei den zahlenden Unternehmen keine anzuerkennenden Betriebsausgaben darstellen. Obwohl es sich dabei derzeit nur um eine Idee handelt, ist es für den Autor Zeit für einige abgabenrechtliche Gedanken.