(Gunacker-Slawitsch, SWK 22/2011, S 804)
Mit dem AbgÄG 2011 wurde das Inkrafttreten der Vermögenszuwachsbesteuerung auf den 1. 4. 2012 verschoben. Derzeit bestehe ein Nebeneinander von "alten" Bestimmungen, die noch gelten, und neuen Bestimmungen, die schon zu berücksichtigen sind. Die Autorin versucht, die verschiedenen Übergangsregelungen, die bei der Veräußerung von Kapitalvermögen von natürlichen Personen zu beachten sind, übersichtlich darzustellen.