(Kühbacher, ÖStZ 2011/642, S. 379)
In seinem jüngsten Erkenntnis hat der VwGH den Anspruch eines Steuerpflichtigen auf ein zusätzliches Pauschale für ein weiteres Dienstverhältnis im Ausmaß einer Zwei-Tage-Woche aus gleichheitsrechtlichen Gründen abgelehnt. Daraus folgte jedoch nicht automatisch, dass geringfügig Teilzeitbeschäftigten ein Anspruch auf das Pendlerpauschale generell verwehrt ist.