(Doralt, RdW 2011/526, S. 493)
In der Rsp des VwGH bisher nicht geklärt und in der Literatur umstritten ist die Frage, ob in der KÖSt unentgeltliche Dienstleistungen als Nutzungseinlage anzusehen sind. Der VwGH hat zu dieser Frage lt Ansicht von Doralt zumindest mittelbar Stellung genommen, wonach im Bereich der KÖSt eine Nutzungseinlage nicht anzunehmen sei.