(Renner, SWK 23/24/2011, S 852)
Für die Zuerkennung steuerlicher Investitionsförderungen in Österreich und Deutschland ist ua Voraussetzung, dass die für eine Förderung in Frage kommenden Wirtschaftsgüter noch "neu" bzw "ungebraucht" sind. Auch ein sehr intensiver Probebetrieb eines Wirtschaftsguts macht aus diesem noch kein "altes" bzw "gebrauchtes".