(Laudacher, SWK 32/2010, S 941)
Der VfGH hat § 3 Abs 1 Z 10 EStG aufgehoben und ließ erkennen, dass das Montageprivileg im Licht der Rechtslage nach dem EU-Beitritt nicht gerechtfertigt werden kann und eine willkürliche Befreiung von Bezugsteilen vorliegt. Laudacher vertritt die Meinung, dass der Gesetzgeber die aufgehobene Regelung einfach auslaufen lassen solle.